Am 29. November 2009 kam die Volksinitiative für ein totales Verbot von Kriegsmaterial-Exporten zur Abstimmung. Wir werfen einen Blick auf die Ausfuhrpraxis von kleinen und leichten Waffen:
Unvollständiger Kleinwaffen-Nachweis
Die Uno definiert kleine und leichte Waffen (Small Arms and Light Weapons, abgekürzt SALW) danach, ob sie von einer einzelnen oder von mehreren Personen getragen und bedient werden. Kleine Waffen umfassen dementsprechend Revolver, Selbstladepistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre sowie die dazugehörige Munition. Als leichte Waffen werden diejenigen bezeichnet, die von mehreren Personen bedient werden müssen, darunter fallen schwere Maschinengewehre, tragbare Granatwerfer sowie Flugzeug- und Panzerabwehrkanonen, Leichtgeschütze, tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrgeschosse und -raketen und solche für Flugzeuge sowie Mörser mit einem Kaliber unter 100 mm.
Werde Mitglied – die Kampagne gegen Kleinwaffen in Zürich befasst sich mit der Ausfuhrpraxis und dem Nachweis von Kleinwaffen und setzt sich vehement für die Waffenkontrollbemühungen ein.